Finanzierung

Ihr individueller Betreuungsbedarf (IBB) wird mit dem IBB-Indikatorenraster erfasst. Der Leistungserbringer nimmt die sogenannte IBB-Fremdeinschätzung vor, Sie haben die Möglichkeit, eine IBB-Selbsteinschätzung vorzunehmen.
Diese Einschätzung ergibt eine Anzahl von IBB-Punkten, welche die IBB-Stufe bestimmt. Im Vergleich mit der Einstufung der Hilflosigkeit (HILO-Einstufung) ergibt sich die Gesamteinstufung Ihres Betreuungsbedarfs. Die jeweils höhere Einstufung ergibt die Gesamtstufe. Den IBB-Stufen (0 bis 4) sind Pauschalen hinterlegt.
Für den Bereich Wohnen bezahlen Sie, je nach Ihrer finanziellen Situation, eine Kostenbeteiligung mit IV-Rente, PK-Rente, Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen. Zusätzlich übernimmt der Wohnkanton einen Teil der Kosten für den Bereich Wohnen.
Der Bereich Tagesstruktur wird vollumfänglich vom Wohnkanton übernommen.
 
Unsere Institution ist der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen unterstellt (IVSE).