Finanzierung

Die Institution ist der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen unterstellt (IVSE).

Die monatlichen Verrechnungspauschale (=Beitrag der Bewohner an die Wohnheimkosten) wird jährlich neu in Absprache mit der Bildungs-Kultur- und Sportdirektion Kanton BL, vertreten durch die Abteilung Behindertenangebote, festgelegt.

Der Kanton BL übernimmt die Betriebsbeiträge für Bewohner und Bewohnerinnen mit Wohnkanton BL. Für Ausserkantonale BenutzerInnen verlangt das Haus Birsstegweg eine Kostenübernahmegarantie des Wohnkantons. Diese muss vor Eintritt in die Institution vorliegen.